ASKfm Leitfaden für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden

1. Hintergrund

ASKfm ist ein soziales Online-Netzwerk, das es Menschen ermöglicht, anderen Fragen zu stellen und, wenn sie es wollen, Fragen zu beantworten. ASKfm ist per iPhone- oder Android-App (erhältlich über Apple Store oder Google Play) und als Desktop-Website verfügbar. ASKfm bietet Nutzern die Möglichkeit, einander anonym oder nicht anonym Fragen zu stellen.

Gemäß unseren Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen sammelt und speichert ASKfm Europ Limited („ASKfm“) Informationen von Nutzern und/oder bezüglich Benutzerkonten, die persönliche Daten von Nutzern beinhalten können (nachstehend „Nutzerdaten“ genannt), wenn Nutzer diesen Service in Anspruch nehmen.

Unter bestimmten Umständen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, oder wir sind in bester Absicht der Meinung, unter sehr begrenzten Umständen, dass es notwendig ist, Strafverfolgungsbehörden Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen. Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Strafverfolgungsbehörden über die Möglichkeit, Informationen von ASKfm zu erhalten, und über bestimmte rechtliche Verfahren, die für den Erhalt solcher Informationen erforderlich sind, zu informieren. ASKfm ist bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Zusammenarbeit im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Zusätzlich zu diesem Leitfaden haben die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen oder in Notfällen per E-Mail an ASKfm wenden lawenforcement@ask.fm.

Da ASKfm eine irische Körperschaft und verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist, unterliegt die Freigabe von Nutzerdaten dem irischem Recht, einschließlich den Data Protection Acts 1988 und 2003, dem Criminal Justice Act 2011 und dem Criminal Justice Act 2012 (Vorenthaltung von Informationen über Vergehen gegen Kinder und schutzbedürftige Personen). Um weitere Informationen über das rechtliche Verfahren in den USA hinsichtlich der Speicherung von ASKfm Nutzerdaten in den USA zu erhalten, gilt es für US-Strafverfolgungsbehörden lediglich Abschnitt 4 zu beachten. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden aus den USA und anderen Ländern sind gemäß Abschnitt 6 dieser Richtlinie an lawenforcement@ask.fm zu richten.

2. Arten von Nutzerdaten

ASKfm beantwortet keine strafrechtlichen Anfragen, die übermäßig breit gefasst sind. Darüber hinaus wird ASKfm bei der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden eine Bewertung vornehmen, ob sich eine Anfrage auf inhaltliche oder nicht-inhaltliche Informationen bezieht.

Als inhaltliche Informationen betrachtet ASKfm solche, die sich auf den wesentlichen Inhalt von Kommunikationen beziehen (Nutzerfragen und –antworten); „nicht-inhaltliche Informationen sind Informationen, die sich auf grundlegende Nutzerdaten (Name, Anmeldezeit, E-Mail-Adresse, Anmelde-IP usw.) sowie auf Transaktionsprotokolle von Nutzern beziehen.

ASKfm sammelt und speichert die Nutzerdaten auf zwei Arten. Hierbei ist es entscheidend, ob ein Nutzer bei ASKfm angemeldet ist und als „angemeldeter Benutzer“ betrachtet wird oder ob ein Nutzer ASKfm nutzt, ohne ein Benutzerkonto zu erstellen, oder irgendwelche anderen Informationen zur Verfügung zu stellen als solche, die automatisch auf die Art und Weise, wie im unteren Abschnitt über „Gastnutzer“ erklärt, gesammelt werden.

Daten, die ASKfm von Nutzern sammeln kann, umfassen: Name, Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Handynummer, Zahlungsinformationen, Geschlecht, Geburtsjahr und andere Informationen, die sie zur Verfügung stellen oder bei ASKfm posten oder ASKfm zum Zugriff freigeben, wenn sie bestimmte Dinge tun, wie:

  • Sich anmelden und das Anmeldeformular von ASKfm ausfüllen;
  • Ein Benutzerprofil anlegen oder ändern;
  • Sich bei den Diensten einloggen;
  • Fragen stellen oder Fragen beantworten;
  • Unser Kundenservice-Team kontaktieren oder unsere Verfahren für Meldungen nutzen;
  • An Gewinnspielen oder Wettbewerben teilnehmen oder sich für eine Promotion-Aktion registrieren;
  • An Wahlen und Umfragen teilnehmen;
  • Bestimmte Funktionen nutzen (Newsletter, Aktualisierungen oder andere Produkte);
  • Sich mit den Diensten verbinden oder uns anderweitig erlauben, Zugriff auf bestimmte Daten mittels eines Social-Media-Dienstes zu nehmen; oder
  • Nutzergenerierte Inhalte bei unseren Diensten posten.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle oben angegebenen Daten erforderlich sind, um ein Benutzerkonto zu erstellen und dass Daten, die von Nutzern zur Verfügung gestellt werden, nicht immer unabhängig durch ASKfm geprüft werden.

3. Gesetzliche Bestimmungen und Rechtsweg in Irland

A. Verbindliches Verfahren

Erhält ASKfm auf gültigem Rechtsweg eine verbindliche Aufforderung nach irischem Recht, kann ASKfm dazu gezwungen sein, bestimmte aufbewahrte Nutzerdaten herauszugeben. Außer in Notfällen gibt ASKfm keine inhaltlichen Nutzerdaten an irische oder nicht irische Strafverfolgungsbehörden heraus, ausgenommen aufgrund eines gültigen Durchsuchungsbefehls oder Gerichtsbeschlusses, der im Falle einer Anfrage durch eine nicht irische Strafverfolgungsbehörde zuerst durch Kontaktaufnahme mit der Zentralbehörde Ihres Staates erfolgen muss, die dann das Büro für internationale Angelegenheiten im U.S. Justizministerium benachrichtigen wird, um einen Antrag gem. 28 U.S.C. § 1781 ff („MLAT“) zu stellen. Die Zentralbehörde Ihres Landes kann den Antrag richten an:

Office of International Affairs
U.S. Department of Justice
1301 New York Avenue NW, 8th Floor
Washington, DC 20005
Telefon +1 202 514-0000
Fax +1 202 514-0080

Aufgrund der Zustellung eines solchen gültigen und verpflichtenden rechtlichen Verfahrens kann ASKfm rechtlich dazu verpflichtet sein, inhaltliche und nicht-inhaltliche Nutzerdaten herauszugeben.

B. Freiwillige Zusammenarbeit – Nicht verpflichtend

Erhält ASKfm ohne Zustellung eines gültigen und verpflichtenden Rechtsverfahrens gemäß irischem Recht Anfragen zur Herausgabe von nicht-inhaltlichen Nutzerdaten seitens irischer oder internationaler Strafverfolgungsbehörden, kann ASKfm unter bestimmten Umständen nicht-inhaltlichen Daten herausgeben. Diese nicht-inhaltlichen Daten können offengelegt werden, wenn ASKfm nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass die Anfrage gerechtfertigt ist (gemäß den Richtlinien von ASKfm), nachdem sie bewertet wurde und die entsprechenden Abschnitte der Datenschutzrichtlinie und der Nutzungsbedingungen von ASKfm berücksichtigt wurden. Um diese Bewertung durchzuführen, wird ASKfm folgende Analyse durchführen:

  • Entspricht die Anfrage den rechtlichen Grundlagen des Zuständigkeitsbereichs, aus dem sie stammt?
  • Dient die Anfrage dem Schutz von Nutzern von ASKfm oder von ASKfm selbst oder der Öffentlichkeit?
  • Ist die Anfrage vereinbar mit international anerkannten Normen, wie z.B. der Redefreiheit?

Nichtsdestotrotz wird ASKfm, außer in Notfällen (wie weiter unten beschrieben), keine inhaltlichen Daten ohne gültiges und verpflichtendes Rechtsverfahren offenlegen, wenn nach irischem Recht keine Pflicht dazu besteht.

Alle freiwilligen Anfragen bezüglich nicht-inhaltlicher Daten von irischen oder internationalen Strafverfolgungsbehörden müssen folgende formellen Voraussetzungen erfüllen:

Alle freiwilligen Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, die keine verpflichtenden Auskunftsanfragen sind, müssen:

i. Mit datierter Anfrage an ASKfm Europe Limited gerichtet sein;
ii. Mit Briefkopf der Regierung oder einer offiziellen Behörde ausgestellt sein oder per Überschrift erkennen lassen, welches Gericht oder welche Behörde die Anfrage gestellt hat;
iii. Von einem Richter oder einem anderen hochrangigen Beamten oder Angestellten, die ihren Titel und ihre Kontaktinformationen angeben, unterschrieben sein;
iv. Im Falle einer Anfrage einer internationalen Strafverfolgungsbehörde sind die rechtlichen Bestimmungen des ausstellenden Zuständigkeitsbereichs einzuhalten;
v. Mit irischem Recht vereinbar sein;
vi. Das Ziel, für das die Information benötigt werden, offenlegen, indem so viele der folgenden Angaben wie möglich gemacht werden:
Die Login-Daten des Benutzerkontos;
Die E-Mail-Adresse des Benutzerkontos;
Den vollständigen Namen des bei ASKfm angemeldeten Benutzers; und
Die vollständige URL der betroffenen Frage und Antwort (z.B.
http://ask.fm/askfm/answer/119942892554).)
vii. Die Arten der angeforderten nicht-inhaltlichen Daten genau bezeichnen;
viii. Die rechtliche Grundlage (die geltenden Gesetze) für die Anfrage, einschließlich des Tatvorwurfs (wenn einschlägig) genau bezeichnen;
ix. Genau angeben, warum die einschlägigen Daten erforderlich sind; und
x. Genau angeben, an wen oder wie die angeforderten Daten herauszugeben sind.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt hat keine Gültigkeit für Anfragen aus den USA (siehe Abschnitt 4).).

C. Notfallanfragen

Wenn Strafverfolgungsbehörden ASKfm Informationen liefern, die uns gemäß Treu und Glauben davon überzeugen, dass die Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Schadens (z.B. Tod oder ernsthafter körperlicher Schaden) für einen Menschen besteht und dass wir im Besitz von Informationen sind, die diesen Schaden verhindern könnten, können wir die Informationen (inhaltliche und nicht-inhaltliche Daten), die wir haben, offenlegen, soweit es dringend notwendig ist, um Verletzungen oder anderen Schaden für die Gesundheit eines Menschen zu verhindern. Diese Anfragen werden von ASKfm im Einzelfall entschieden.

ASKfm kann im Notfall Nutzerdaten gegenüber irischen und ausländischen Strafverfolgern offenlegen, wenn ASKfm Tatsachen und Umstände vorgelegt werden, aus denen der Schluss gezogen werden kann, dass:

  1. Todesgefahr oder Gefahr einer ernsthaften Verletzung für einen Menschen oder mehrere Menschen besteht;
  2. Die Gefahr so unmittelbar bevorsteht, dass keine Zeit bleibt, einen gültigen und ordnungsgemäß zugestellten irischen Gerichtsbeschluss oder MLAT zu beschaffen, die normalerweise erforderlich wären, um uns zur Herausgabe von Nutzerdaten zu verpflichten;
  3. 3. Die angeforderten Nutzerdaten für die Untersuchung der unmittelbaren Gefahr relevant sind; und
  4. Ausreichend Informationen für ASKfm vorliegen, um nach Treu und Glauben davon überzeugt zu sein, dass die Herausgabe der angeforderten Nutzerdaten den Strafverfolgungsbehörden helfen werden, diese Gefahr abzuwenden oder ihr anderweitig zu begegnen.

Alle Anfragen durch Exekutivbehörden zur Offenlegung von Daten in einem Notfall müssen in der gleichen Weise gemacht werden, wie oben im Unterabschnitt B dargelegt, und wir benötigen auch Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Welcher Art ist der Notfall, der zum Tode oder zu einer ernsthaften Körperverletzung führen kann?
  2. Wem droht der Tod oder eine ernsthafte Verletzung?
  3. Welcher Art ist die unmittelbare Gefahr? Bitte legen Sie Informationen vor, die darauf schließen lassen, dass es eine bestimmte Frist gibt, vor deren Ablauf die angeforderten Informationen notwendig erhalten werden müssen und/oder die darauf schließen lassen, dass es eine bestimmte Frist gibt, innerhalb derer die in der Antwort auf Frage 1 angegebene Handlung erfolgen soll (z.B. heute Abend, morgen Mittag).
  4. Bitte erklären/beschreiben Sie, wie die Informationen, die sie anfragen, bei der Abwendung des drohenden Todes oder der ernsthaften Verletzung helfen sollen.

Bitte senden Sie diese Informationen in einer E-Mail als „.pdf“ eines Schreibens mit offiziellem Briefkopf oder via eines offiziellen E-Mail-Accounts einer Behörde an lawenforcement@ask.fm. Bitte fügen Sie auch Ihren vollständigen Namen, Titel, Rang, Ausweisnummer und eine Bestätigung, dass die Informationen, die Sie vorlegen, vollständig und korrekt sind, bei.

D. Antrag auf Datenspeicherung

Wir akzeptieren Anträge von Strafverfolgungsbehörden, Aufzeichnungen aufzubewahren, die potentiell relevante Beweismittel in einem rechtmäßigen Strafverfahren darstellen, das noch nicht eröffnet worden ist. ASKfm wird einen einmaligen temporären Speicherauszug des zum entsprechenden Zeitpunkt bestehenden Nutzerkontos 90 Tage lang aufbewahren, aber nicht offenlegen, solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist. Dieser Zeitraum kann verlängert werden, wenn eine ausländische Behörde ein Rechtshilfeersuchen oder eine irische Strafverfolgungsbehörden die Zustellung eines gültigen und verpflichtenden Rechtsverfahrens beantragt. ASKfm wird unter diesen Umständen keine Kontendaten (inhaltliche oder nicht-inhaltliche) offenlegen, bevor das korrekte Rechtsverfahren nicht eröffnet ist. Bitte senden Sie den Antrag auf Datenspeicherung an lawenforcement@ask.fm.

4. Gesetzliche Bestimmungen und Rechtsweg in den USA

A. Erforderliches Verfahren zur Erlangung der Aufzeichnungen

Um Aufzeichnungen von Konten außerhalb eines Notfalls freizugeben, verlangt ASKfm ein korrektes rechtliches Verfahren. Das rechtliche Verfahren für jeden Informationstyp wird nachstehend im Einzelnen beschrieben.

Das rechtliche Verfahren, das angestrengt wird, um die Aufzeichnungen zu erlangen, sollte einen ASKfm Nutzernamen, die mit dem Konto verbundene E-Mail-Adresse, den vollständigen Namen des Nutzers (unter dem er bei ASKfm angemeldet ist) und/oder die vollständige URL der betreffenden Frage und Antwort (z.B. http:// ask.fm/askfm/answer/119942892554) enthalten. Die Anfrage sollte auch beinhalten, ob die Ergebnisse bis zu einem bestimmten Datum herausgegeben werden müssen und wohin die Ergebnisse zu senden sind.

ASKfm akzeptiert die Zustellung von Prozessunterlagen per E-Mail an lawenforcement@ask.fm und wird die Dokumente in Erfüllung staatlicher Vorlagebeschlüsse, Gerichtsbeschlüsse, Notfallanfragen, Bewilligungsschreiben und Durchsuchungsanordnungen vorlegen, ohne Legalisierung zu verlangen.

Nutzerdaten und Zugriffsprotokolle

ASKfm wird Nutzerdaten und andere damit zusammenhängende Transaktionsdaten, wie Zugriffsprotokolle, in Übereinstimmung mit 18 U.S.C. § 2703 vorlegen. ASKfm sammelt und speichert bestimmte Nutzerdaten, wenn ein Nutzer ein neues ASKfm Konto eröffnet oder zu einem späteren Zeitpunkt Informationen ändert. Bitte beachten Sie, dass nicht alle oben angegebenen Daten erforderlich sind, um ein Benutzerkonto zu erstellen und dass Daten, die von Nutzern zu Verfügung gestellt werden, nicht immer unabhängig durch ASKfm geprüft werden. Nutzerdaten beinhalten:

  • ASKfm Benutzername;
  • E-Mail-Adresse;
  • Datum der Kontoeröffnung.

ASKfm speichert auch bestimmte Zugriffsprotokolldaten, wenn ein Nutzer ein Konto eröffnet oder auf das Konto zugreift.
Um solche Aufzeichnungen anzulegen, verlangt ASKfm einen Vorlagebeschluss (einschließlich eines Vorlagebeschlusses der Grand Jury oder einer Verwaltungsanordnung) oder eine zivilrechtliche Untersuchungsanordnung gemäß 18 U.S.C. § 2703(c) (2) oder einen Gerichtsbeschluss oder eine Einwilligung des Nutzers.

Inhaltsdaten

ASKfm speichert Inhaltsdaten der Nutzer und wird solche Daten in einem korrekten rechtlichen Verfahren gemäß 18 U.S.C. §2703(a) und United States v. Warshak, 631 F.3d 266 (6th Cir. 2010)
offenlegen.
ASKfm sammelt und speichert unterschiedliche Formen inhaltlicher Daten, einschließlich Bilder, unbeantwortete Fragen und Antworten.

Diese Inhalte werden von ASKfm solange gespeichert, bis sie vom Nutzer gelöscht werden. Ein Nutzer sollte keine Inhalte löschen können, für die ASKfm zuvor eine Speicheraufforderung erhalten hat.

Für die Erstellung inhaltlicher Daten verlangt ASKfm eine gültige Durchsuchungsanordnung gemäß 18 U.S.C. §2703(a).

Speicheraufforderung

ASKfm erfüllt Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zur Speicherung von Daten gemäß 18 U.S.C. § 2703(f). Erhält ASKfm eine gültige Speicheraufforderung, so wird ASKfm alle verfügbaren Kontoinformationen, die in Verbindung mit dem in der Aufforderung genannten Nutzernamen stehen, 90 Tage lang in einer offline-Datei speichern, bei einer Anfrage zur Verlängerung der Speicherung gemäß 18 U.S.C. § 2703(f) wird ASKfm die Speicherung um weitere 90 Tage auf somit bis zu 180 Tage verlängern.

ASKfm kann nur Informationen von aktiven Konten speichern. Geht eine Aufforderung zur Speicherung von Daten ein, nachdem ein Konto gelöscht worden ist, kann ASKfm dieser Anfrage nicht nachkommen.

Hinweis für das rechtliche Verfahren nach der Speicheraufforderung:

Wenn die Bereitstellung von Daten seitens ASKfm im Rahmen der Fortführung eines rechtlichen Verfahrens bezüglich Daten erfolgt, die zuvor Gegenstand einer Speicheraufforderung waren, dann bitten wir darum, dass sich die Aufforderung sowohl auf die gespeicherten Daten als auch/oder auf aktualisierte Konteninformationen bezieht. Bitte geben Sie auch alle vorherigen Speicheraufforderungen mit Datum an, sodass ASKfm Ihre Anfragen im Rahmen des rechtlichen Verfahrens effizienter bearbeiten kann.

Um gemäß 18 U.S.C. § 2703(f) Daten speichern zu können, benötigt ASKfm eine gültige Speicheraufforderung.

B. Notfallanfragen

Gemäß 18 U.S.C. §§ 2702(b)(8) und 2702(c)(4) darf ASKfm Daten, einschließlich Nutzerdaten und Zugangsprotokolle, freiwillig gegenüber einer Bundes-, Staats- oder Kommunalen Behörde offenlegen, wenn ASKfm nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass ein Notfall, der den Tod oder eine ernsthafte Verletzung eines Menschen zur Folge haben kann, eine solche Offenlegung ohne Verzögerung erforderlich macht. ASKfm wird in Notfällen Aufzeichnungen offenlegen, um Strafverfolgungsbehörden Hilfe zu leisten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Gemäß US-Recht sollten Notfallanfragen von US-Strafverfolgungsbehörden in folgender Form verfasst sein:

„Sehr geehrte Damen und Herren der Datenverwaltung,

hiermit fordere ich aufgrund eines Notfalls gemäß 18 U.S.C § 2702(b)(7) und § 2702(c) die Offenlegung der Speichersätze für den Nutzernamen [NUTZERNAME] an. Ich habe die Antworten auf die folgenden Fragen so detailliert wie möglich zusammengestellt, um die Grundlage für Treu und Glauben für eine Offenlegung der gespeicherten Daten im Rahmen eines Notfalls zu schaffen.

  1. Welcher Art ist der Notfall, der zum Tode oder zu einer ernsthaften Verletzung führen kann?
  2. Wem droht der Tod oder eine ernsthafte Verletzung?
  3. Welcher Art ist die unmittelbare Gefahr? Bitte legen Sie Informationen vor, die darauf schließen lassen, dass es eine bestimmte Frist gibt, vor deren Ablauf die angeforderten Informationen notwendig erhalten werden müssen und/oder die darauf schließen lassen, dass es eine bestimmte Frist gibt, innerhalb derer die in der Antwort auf Frage 1 angegebene Handlung erfolgen soll (z.B. heute Abend, morgen Mittag).
  4. Bitte erklären/beschreiben Sie, wie die Informationen, die sie anfragen, bei der Abwendung des drohenden Todes oder der ernsthaften Verletzung helfen sollen?

Ich versichere an Eides Statt, dass die erteilten Auskünfte der Wahrheit entsprechen.“

 

______________________________ ______________________________
Unterschrift des Beamten, Name des Strafverfolgungsbeamten in Druckschrift

______________________________ ______________________________
Titel und Ausweisnummer Datum

Bitte senden Sie diese Informationen per E-Mail als „.pdf“ eines Schreibens mit offiziellem Briefkopf oder via eines offiziellen E-Mail-Accounts einer Behörde an lawenforcement@ask.fm. Bitte denken Sie daran, Ihren vollständigen Namen, Titel, Rang und Ausweisnummer anzugeben.

C. Einwilligung des Nutzers

Gemäß 18 U.S.C. § 2703(c)(1)(C) wird ASKfm Daten auf Grundlage einer Einwilligung eines Nutzers, die von den Strafverfolgungsbehörden erwirkt wurde, offenlegen, wenn genügend Informationen vorgelegt werden, um zu überprüfen, ob die Person, die die Einwilligung gegeben hat, der tatsächliche Kontoinhaber ist, und die Strafverfolgungsbehörde die Echtheit der Einwilligung bestätigt. ASKfm wird keine Daten herausgeben, wenn der Nutzer keine Anmeldeinformationen vorlegen kann oder will, die mit den bei ASKfm registrierten Daten übereinstimmen. Sollten die Daten, die der Nutzer vorlegt, nicht mit den bei ASKfm registrierten Daten übereinstimmen, ist zur Herausgabe von Informationen ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren erforderlich.

5. Zivilrechtliche Anfragen

ASKfm erfüllt Anfragen von Anwälten oder Zivilklageparteien auf Zugang zu Nutzerdaten anderer nicht freiwillig. ASKfm wird Nutzerdaten nur im Rahmen eines gültigen rechtlichen Verfahrens offenlegen, es sei denn, dass die Anfrage mit ausdrücklicher Zustimmung des Kontoinhabers erstellt wurde. Dies bedeutet, dass ASKfm im Rahmen eines Zivilrechtsverfahrens nur dann Nutzerdaten offenlegen wird, wenn durch eine ordnungsgemäß legalisierte und zugestellte Vorladung oder einen Gerichtsbeschluss, eines für ASKfm zuständigen Gerichts, eine Verpflichtung hierzu besteht.

ASKfm pflegt Nutzer darüber zu informieren, wenn rechtliche Auskunftsanfragen dritter Parteien eingehen, die von ASKfm Daten der entsprechenden Nutzer verlangen, ausgenommen sind folgende besonderen Umstände, wenn:

  • eine Benachrichtigung durch das rechtliche Verfahren selbst verboten ist, sei es durch einen Gerichtsbeschluss, den ASKfm erhalten hat, oder durch geltendes Recht;
  • wir, aus eigener Entscheidung, der Überzeugung sind, dass: (a) die Benachrichtigung für eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen die Gefahr einer Verletzung oder des Todes birgt; oder (b), dass die Umstände zu einem möglichen Schaden für Minderjährige führen könnten. Da die Gefahr eines Schadens bei zivilrechtlichen Verfahren nur selten besteht, wird ASKfm darauf bestehen, dass die Partei des Zivilverfahrens die Strafverfolgungsbehörden beteiligt und die Strafverfolgungsbehörden diese Sorge an ASKfm übermitteln. Der Hinweis eines privaten Anwalts hinsichtlich der Gefahr eines Schadens in einem Fall ohne Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden ist unzureichend, um auf dessen Grundlage die Daten des betroffenen Nutzers zu speichern.

6. Wie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln sind:

Zusätzlich zu allen oben aufgezählten Formalitäten, müssen alle Anfragen von Strafverfolgungsbehörden:

a) per E-Mail an lawenforcement@ask.fm gesendet werden;

b) in der Betreffzeile den Begriff „Law Enforcement Request“ enthalten; und

c) in englischer Sprache verfasst sein.

7. Änderung der Richtlinien

Dieser Leitfaden kann durch ASKfm von Zeit zu Zeit geändert werden. Aus diesem Grund sollte dieses Dokument vor einer Strafverfolgungsanfrage zurate gezogen werden.

ASKfm Europe Limited

Februar 2015